Am Flughafen Köln/Bonn kam es zu einem Zwischenfall, bei dem ein 64-jähriger britischer Passagier bei der Sicherheitskontrolle aufgefallen ist. Der Mann führte eine sogenannte “Affenfaust” im Handgepäck mit sich, eine Waffe, die per Gesetz als Totschläger eingestuft wird. Die “Affenfaust” ist ein Knoten, der mit einem harten Kern versehen sein kann und in Deutschland streng verboten ist, vergleichbar mit Schlagringen oder Wurfsternen. Obwohl die Waffe bei der Sicherheitskontrolle sichergestellt wurde und ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet wurde, durfte der Mann dennoch seinen Flug nach Palma de Mallorca antreten. Die Bundespolizei forderte den Passagier auf, einen in Deutschland wohnhaften Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, was er auch tat. Die Waffe wurde beschlagnahmt, und der Flug wurde trotz des Vorfalls durchgeführt. Das Gesetz verbietet das Mitführen von Waffen wie der “Affenfaust” im Handgepäck bei Flügen nach Mallorca, was in diesem Fall nur zu einer Sicherstellung führte, nicht aber zur Verhinderung des Fluges.
Der Vorfall unterstreicht die strengen Sicherheitsmaßnahmen an deutschen Flughäfen und die Bedeutung der Einhaltung von Waffengesetzen bei internationalen Reisen. Die Polizei betont, dass solche Waffen, auch wenn sie klein erscheinen, erhebliche Gefahren darstellen und konsequent kontrolliert werden.
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