Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Spanien, insbesondere auf Mallorca, ein neues Gesetz zur Barrierefreiheit (Ley 11/2023) in Kraft, das bedeutende Verbesserungen bei Geldautomaten mit sich bringt. Ziel ist es, den Zugang zu Bankdienstleistungen für alle Bürger, insbesondere Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen, deutlich zu erleichtern. Das Gesetz schreibt vor, dass Geldautomaten künftig neben visuellen Informationen auch akustische und taktile Elemente bereitstellen müssen. Dazu gehören größere Schriftgrößen, verbesserte Kontraste, intuitive Menüführung, Audiounterstützung über Kopfhörer sowie taktile Tasten, um die Bedienung zu vereinfachen. Bestehende Geräte dürfen bis zu ihrer maximalen Lebensdauer von zehn Jahren weiterbetrieben werden, während alle Automaten bis zum 29. Juni 2030 barrierefrei sein müssen. Für neue Automaten gelten die Standards sofort. Zusätzlich werden auch Bankmitarbeiter geschult, um Menschen mit Einschränkungen kompetent zu unterstützen. Das Gesetz betrifft neben Geldautomaten auch andere Bereiche wie Versicherungen, Online-Handel, Energieversorger, den Transportsektor und Reisebüros, um eine umfassende Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Barrierefreier Zugang zu Geldautomaten auf Mallorca: Neue gesetzliche Regelungen ab 2025

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