Im Juli 2025 kam es zu einem erheblichen Vorfall bei der Fluggesellschaft Condor, die eine Maschine von Palma de Mallorca nach Frankfurt-Hahn leitete. Der Flug wurde im Juni aufgrund einer minimalen Überschreitung des Nachtflugverbots um nur zehn Sekunden umgeleitet, was zu erheblichen Verzögerungen für 221 Passagiere führte. Die Maschine startete ursprünglich in Palma mit einer Verspätung von über zwei Stunden. Um eine Landung vor Mitternacht zu ermöglichen, erhielt der Pilot eine Sondergenehmigung, die eine Landung bis 0:30 Uhr erlaubte. Trotz dieser Genehmigung wurde die Maschine kurz vor der Landung plötzlich durchstarten, flog nach Frankfurt-Hahn um und wurde dort in einen Bus umgestiegen, der die Passagiere zum Flughafen Frankfurt brachte. Von dort aus wurde eine Weiterflugmaschine nach München eingesetzt, was die Ankunftszeit der Urlauber erheblich verzögerte. Die Passagiere erhielten keine Entschädigung von Condor, was bei den Betroffenen auf Unmut stößt.
Luftfahrtexperte Dr. Bernhard Schulz erklärte, dass der Kapitän des Fluges eine Ausnahmegenehmigung für eine Landung nach 0:30 Uhr hätte beantragen können. Condor rechtfertigte das Vorgehen mit sogenannten ‘außergewöhnlichen Umständen’, insbesondere der Slotvergabe durch Eurocontrol in Brüssel, die den Startzeitraum des Fluges beeinflusste. Diese Slots sind von Eurocontrol festgelegt und außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft, weshalb sie als außergewöhnlicher Umstand gelten. Dennoch betonte Schulz, dass die Fluggesellschaft alles Zumutbare hätte tun müssen, um die Verspätung und ihre Folgen zu verhindern.
Der Vorfall verdeutlicht die Komplexität der Luftverkehrsregeln und die Herausforderungen bei der Einhaltung von Flugzeiten, insbesondere im Zusammenhang mit Slotvergaben und Nachtflugverboten. Die Passagiere fordern nun eine angemessene Entschädigung, während Condor auf die außergewöhnlichen Umstände verweist, die den Ablauf beeinflusst haben.
Leave a Reply