Neue Vorschriften für Kurzzeit- und Ferienvermieter auf Mallorca ab 2025

Ab dem 1. Juli 2025 müssen Vermieter von Kurzzeit- und Ferienwohnungen auf Mallorca eine neue gesetzliche Vorgabe erfüllen. Gemäß einer Verordnung der Europäischen Union, die Spanien bereits seit Jahresbeginn umsetzt, sind Vermieter verpflichtet, ihre Immobilien in ein digitales Register namens ‘ventanilla única digital de arrendamientos’ einzutragen. Diese Maßnahme betrifft Eigentümer, die ihre Wohnungen für temporäre Nutzung vermieten, insbesondere über Plattformen wie Airbnb, Booking oder Idealista. Für jede angebotene Immobilie wird eine eindeutige Identifikationsnummer vergeben, die zwingend erforderlich ist, um die Objekte online anbieten zu dürfen. Plattformen sind verpflichtet, diese Nummern sichtbar zu machen und die Angaben der Anbieter zu kontrollieren. Zudem müssen Vermieter monatlich detaillierte Informationen zu jeder Vermietung an die Behörden übermitteln. Die Registrierung erfolgt durch Angabe der Katasternummer, Adresse, Vermietungsart (Gesamtobjekt oder einzelne Zimmer) sowie der maximalen Belegung. Die Identifikationsnummer kann beim Eigentumsregister (Colegio de Registradores) beantragt werden, entweder digital mit einer cl@ve oder einem digitalen Zertifikat, oder vor Ort auf Papier. Die Einhaltung der regionalen Auflagen der jeweiligen autonomen Gemeinschaft ist ebenfalls erforderlich. Diese neuen Regelungen zielen darauf ab, den Tourismussektor transparenter zu gestalten und die Kontrolle über kurzfristige Vermietungen zu verbessern. Die spanische Regierung betont, dass die Maßnahmen die Einhaltung der EU-Verordnungen sicherstellen und die lokale Wohnsituation verbessern sollen.

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