Das Oberste Gericht der Balearen (TSJB) hat die Kündigung eines Ryanair-Flugbegleiters auf Mallorca für rechtswidrig erklärt. Der Mitarbeiter war während seines Vaterschaftsurlaubs, als er im April 2021 in einer Facebook-Gruppe namens „Ryanair cabin crew“ Gehaltstabellen veröffentlichte. Diese Informationen waren allgemein zugänglich und enthielten keine vertraulichen oder personenbezogenen Daten. Nach der Veröffentlichung leitete die Airline Lauda Europe, eine Tochtergesellschaft von Ryanair, ein Disziplinarverfahren ein und kündigte den Mitarbeiter im Juni 2021 mit der Begründung, er habe gegen Vertraulichkeitsklauseln und das Arbeitsrecht verstoßen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die veröffentlichten Gehaltsinformationen öffentlich zugänglich waren und kein Verstoß gegen Vertraulichkeit vorlag. Zudem habe der Mitarbeiter als gewerkschaftlich aktiver Kandidat ein legitimes Interesse an der Verbreitung dieser Daten gehabt. Das Gericht hob die Kündigung auf, da sie unverhältnismäßig und ungerechtfertigt war, und verurteilte die Airline, den Mitarbeiter wieder einzustellen, ausstehende Gehälter nachzuzahlen und 15.000 Euro Schadensersatz zu leisten. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung des Rechts auf Meinungsfreiheit, insbesondere bei Äußerungen, die auf wahren und allgemein zugänglichen Informationen basieren, sowie den Schutz gewerkschaftlicher Aktivitäten.
Rechtsstreit um Facebook-Post: Ryanair-Flugbegleiter gewinnt Kündigungsklage auf Mallorca

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