Der Artikel analysiert die rechtlichen Kriterien für die Bestimmung des tatsächlichen Lebensmittelpunkts in Spanien, insbesondere auf Mallorca, anhand aktueller Fallbeispiele und rechtlicher Rahmenbedingungen. Laut dem Ratgeber „Sorgenfrei leben unter Spaniens Sonne“ des ehemaligen Sozialattachés der deutschen Botschaft in Madrid ist der Lebensmittelpunkt in Spanien gegeben, wenn die Hauptwohnung dort liegt und die persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen überwiegend in Spanien bestehen. Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass eine Scheinwohnung in Deutschland, etwa bei den Kindern, den Lebensmittelpunkt in Deutschland suggerieren könnte. Das ist jedoch rechtlich nicht ausreichend, wenn der tatsächliche Mittelpunkt des Lebens in Spanien verbleibt. Das Ehepaar Müller aus Oldenburg, das in Andalusien lebt, meldet sich nur in Deutschland, verbringt aber den Großteil des Jahres in Spanien. Trotz scheinbarer deutscher Meldeadresse bleibt der Lebensmittelpunkt rechtlich in Spanien, was bei Steuerfragen, Krankenversicherung und Erbfall relevant wird. Ähnlich verhält es sich bei dem Ehepaar Becker aus Rostock, das in Deutschland wohnt und ein Apartment in Cala Millor besitzt, dort etwa ein halbes Jahr verbringt. Hier ist die Situation komplexer, da die EU-Kommission in einem Leitfaden von 2013 festhält, dass bei Aufenthalt und Eigentum in Deutschland der Lebensmittelpunkt dort liegen könnte. Entscheidend sind jedoch individuelle Umstände wie steuerliche Veranlagung, familiäre Bindungen und tatsächliche Aufenthaltsdauer. Das Fazit lautet, dass der Lebensmittelpunkt vor allem durch die tatsächlichen Lebensumstände bestimmt wird und eine reine Meldeadresse in Deutschland keine rechtliche Sicherheit bietet, wenn der tatsächliche Mittelpunkt des Lebens in Spanien liegt. Die rechtlichen Konsequenzen betreffen Steuerpflichten, Sozialversicherung und Erbfolge, weshalb eine klare Dokumentation und rechtliche Beratung unerlässlich sind.