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  • Verständnis und Unterschiede im spanischen Strafrecht bei Sexualdelikten für deutsche Urlauber auf Mallorca

    Verständnis und Unterschiede im spanischen Strafrecht bei Sexualdelikten für deutsche Urlauber auf Mallorca

    Jeden Sommer kommt es auf Mallorca, insbesondere an der Playa de Palma, zu Festnahmen von deutschen Touristen wegen verschiedener Delikte, darunter auch Sexualdelikte. Ein wichtiger Aspekt, der häufig Missverständnisse verursacht, ist das unterschiedliche Strafrechtssystem Spaniens im Vergleich zu Deutschland. Laut Strafverteidiger Jesús Becerra gibt es bedeutende Unterschiede in der Handhabung und Definition von Sexualdelikten.

    In Deutschland werden sexuelle Übergriffe und Missbrauch in den Artikeln 174 bis 177 des Strafgesetzbuches differenziert, wobei Strafen bis zu 15 Jahren Freiheitsentzug möglich sind. Spanien hat diese Differenzierung nach der Reform von 2022 aufgehoben. Seitdem fasst das Gesetz alle Handlungen ohne Zustimmung unter dem Begriff der ‘sexuellen Nötigung’ zusammen. Dabei ist die Einwilligung entscheidend: In Spanien muss diese frei und durch klare Handlungen zum Ausdruck gebracht werden, während in Deutschland der ‘erkennbaren Wille’ der Person maßgeblich ist.

    Ein weiterer Unterschied liegt im Ablauf der Strafverfahren. Während in Deutschland die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen führt und einen Ermessensspielraum bei der Verfolgung hat, ist in Spanien die Leitung der Ermittlungen grundsätzlich bei einem Richter. Das bedeutet, dass in Spanien grundsätzlich jede Straftat verfolgt werden muss, was zu längeren Verfahren führt, selbst wenn eine Verurteilung unwahrscheinlich ist.

    Für ausländische Touristen, die in Spanien strafrechtlich belangt werden, stellen Sprachbarrieren, kulturelle Unterschiede und fehlende Vertrautheit mit den Verfahrensregeln zusätzliche Herausforderungen dar. Oft erschweren diese Faktoren die Kommunikation mit den Behörden und das Verständnis der Anklage. Zudem wird bei Personen ohne Wohnsitz in Spanien eine höhere Fluchtgefahr angenommen, was Untersuchungshaft begünstigt. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Verfahren auch nach Rückkehr in das Heimatland fortgesetzt werden, etwa durch internationale Haftbefehle oder europäische Haftbefehle.

    Die rechtliche Situation auf den Balearen ist komplex, und Verfahren können sich über Monate hinziehen. Das spanische Recht gilt ab dem Zeitpunkt der Einreise uneingeschränkt, auch wenn der Betroffene das Land verlässt. Daher ist es für Touristen essenziell, sich vor einer Anzeige genau über die Konsequenzen zu informieren und im Zweifel rechtlichen Beistand zu suchen. Die Aufklärung und das Verständnis dieser Unterschiede sind entscheidend, um Missverständnisse und unbeabsichtigte Verstöße zu vermeiden.

    Insgesamt zeigt sich, dass das spanische Strafrecht bei Sexualdelikten strenger und weniger flexibel ist als das deutsche System, was für deutsche Urlauber auf Mallorca eine wichtige Information darstellt, um rechtliche Risiken besser einschätzen zu können.