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  • Letzter Aufruf zur Steuererklärung auf Mallorca: Fristen, Abzüge und neue Regelungen 2025

    Letzter Aufruf zur Steuererklärung auf Mallorca: Fristen, Abzüge und neue Regelungen 2025

    Der Countdown für die Abgabe der Einkommensteuererklärung auf Mallorca läuft unvermindert. Bis zum 30. Juni 2025 haben Arbeitnehmer und Selbstständige noch die Möglichkeit, ihre Steuererklärung (declaración de la renta) bei der spanischen Steuerbehörde Agencia Tributaria einzureichen. Seit dem 2. Juni können Betroffene zudem persönliche Beratungstermine in den Büros auf den Balearen vereinbaren, um bei komplexen Fällen, etwa bei mehreren Einkommensquellen oder Änderungen im Familienstand, Unterstützung zu erhalten. Für Terminvereinbarungen stehen die Telefonnummern 91-535 73 26, 91-553 00 71, 901-22 33 44 und 901-12 12 24 bis zum 27. Juni zur Verfügung, alternativ kann die Buchung auch online erfolgen.

    Neben der Frist für die Einreichung besteht auch die Möglichkeit, die Steuererklärung selbst auf der Website der Agencia Tributaria bis zum genannten Datum zu erledigen, vorausgesetzt, alle persönlichen Daten und Einkommensverhältnisse sind korrekt eingetragen. Es ist wichtig, die verschiedenen Abzugsmöglichkeiten zu prüfen, insbesondere die sogenannten deducciones autonómicas, die in jeder spanischen Region unterschiedlich sind.

    Auf den Balearen wurden in diesem Jahr zusätzliche Steuererleichterungen eingeführt. Dazu zählen Abzüge für die Betreuung von Kindern unter sechs Jahren, Mietkosten für Personen unter 36 Jahren sowie Ausgaben für Schulbücher und Studien außerhalb der Balearen. Diese Abzüge sind jedoch an Einkommensgrenzen geknüpft.

    Neu in 2025 sind drei weitere Steuervergünstigungen: Erstmalige Selbstständige, die sich im Jahr 2024 auf den Balearen registriert haben, können bis zu 1.000 Euro absetzen, sofern ihre Haupttätigkeit dort ausgeübt wird und das Einkommen 33.000 Euro nicht übersteigt. Zudem können Arbeitnehmer, die von außerhalb auf die Inseln ziehen, um schwer zu besetzende Stellen anzutreten, wie Lehrer oder Polizisten, bis zu 2.000 Euro steuerlich geltend machen, inklusive Ausgaben für Wohnen und Mobilität. Familien können bis zu 3.500 Euro für Ausgaben im Zusammenhang mit der Krankheit Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) absetzen.

    Die Steuererklärungen auf den Balearen sind im Vergleich zum Vorjahr bereits um 6,5 Prozent angestiegen, was auf eine erhöhte Steueraktivität und die Nutzung der neuen Abzugsmöglichkeiten hinweist. Die Frist endet am 30. Juni 2025, und es wird empfohlen, alle Unterlagen sorgfältig vorzubereiten, um mögliche Steuervergünstigungen optimal zu nutzen.