Ab dem 1. Juli 2025 müssen Vermieter von Kurzzeit- und Ferienwohnungen auf Mallorca eine neue gesetzliche Vorgabe erfüllen. Gemäß einer Verordnung der Europäischen Union, die Spanien bereits seit Jahresbeginn umsetzt, sind Vermieter verpflichtet, ihre Immobilien in ein digitales Register namens ‘ventanilla única digital de arrendamientos’ einzutragen. Diese Maßnahme betrifft Eigentümer, die ihre Wohnungen für temporäre Nutzung vermieten, insbesondere über Plattformen wie Airbnb, Booking oder Idealista. Für jede angebotene Immobilie wird eine eindeutige Identifikationsnummer vergeben, die zwingend erforderlich ist, um die Objekte online anbieten zu dürfen. Plattformen sind verpflichtet, diese Nummern sichtbar zu machen und die Angaben der Anbieter zu kontrollieren. Zudem müssen Vermieter monatlich detaillierte Informationen zu jeder Vermietung an die Behörden übermitteln. Die Registrierung erfolgt durch Angabe der Katasternummer, Adresse, Vermietungsart (Gesamtobjekt oder einzelne Zimmer) sowie der maximalen Belegung. Die Identifikationsnummer kann beim Eigentumsregister (Colegio de Registradores) beantragt werden, entweder digital mit einer cl@ve oder einem digitalen Zertifikat, oder vor Ort auf Papier. Die Einhaltung der regionalen Auflagen der jeweiligen autonomen Gemeinschaft ist ebenfalls erforderlich. Diese neuen Regelungen zielen darauf ab, den Tourismussektor transparenter zu gestalten und die Kontrolle über kurzfristige Vermietungen zu verbessern. Die spanische Regierung betont, dass die Maßnahmen die Einhaltung der EU-Verordnungen sicherstellen und die lokale Wohnsituation verbessern sollen.
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Mallorca reagiert auf Hausbesetzer-Problem mit steuerlichen Entlastungen für Vermieter
Die balearische Landesregierung in Spanien hat erstmals steuerliche Vergünstigungen für Vermieter eingeführt, die mit Hausbesetzern oder zahlungsunfähigen Mietern konfrontiert sind. Ab 2025 können Eigentümer bis zu 500 Euro ihrer Ausgaben steuerlich geltend machen, wobei 40 Prozent der Kosten absetzbar sind. Zu den absetzbaren Kosten zählen Grundsteuer (IBI), Müllgebühren, Versorgungskosten für Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation, Gemeinschaftskosten sowie Instandhaltung und Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Rückgewinnung der Immobilie. Diese Regelung gilt sowohl für Eigentümer, deren Wohnungen illegal besetzt sind, als auch für jene, bei denen Räumungsklagen gegen zahlungsunfähige Mieter anhängig sind, vorausgesetzt, die Mieter befinden sich in einer wirtschaftlich prekären Lage und die Mietschulden gelten als zweifelhafte Forderung. Die Vergünstigung ist auf Personen mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 33.000 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 52.800 Euro (gemeinsame Veranlagung) beschränkt. Die Maßnahmen sind eine Reaktion auf die zunehmende Problematik illegaler Hausbesetzungen auf den Balearen, insbesondere auf Mallorca. Laut offiziellen Zahlen des spanischen Innenministeriums wurden im vergangenen Jahr 514 Anzeigen wegen widerrechtlicher Aneignung oder Hausfriedensbruchs gestellt – der höchste Wert seit 14 Jahren. Mit 44 Fällen pro 1.000 Einwohner weisen die Inseln die zweithöchste Rate in Spanien nach Katalonien auf, wobei die Zahl der Anzeigen im Vergleich zum Vorjahr um 26 Prozent gestiegen ist. Die neue steuerliche Regelung soll Eigentümern eine finanzielle Entlastung bieten und die Problematik der illegalen Besetzungen in der Region adressieren. Die jüngste Entwicklung wurde durch die Veröffentlichung eines Artikels vom 27. Juli 2025 bestätigt, der die steuerliche Entlastung detailliert beschreibt und die Zielgruppe der betroffenen Eigentümer sowie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erläutert.