In Palma de Mallorca hat ein 26-jähriger Senegalese eine 14-Jährige vergewaltigt, die er über Instagram kennengelernt hatte. Nach einem Vergleich mit der Staatsanwaltschaft bleibt ihm die Haft erspart. Der Täter gestand die Tat vor Gericht und wurde wegen sexueller Nötigung unter Berücksichtigung der Milderungsgründe Schadenswiedergutmachung und unzumutbare Verfahrensverzögerung verurteilt. Die ursprünglich geforderte Strafe von neun Jahren Haft wurde auf eine zweijährige Haftstrafe reduziert, deren Vollstreckung jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Vorfall ereignete sich am 23. Februar 2020 im Stadtteil Son Gotleu. Dort traf der Mann das Mädchen in seiner Wohnung, wohin er sie eingeladen hatte. Trotz Widerstands der Minderjährigen zwang er sie, sich auszuziehen und verging sich an ihr. Als Entschädigung zahlt der Verurteilte 7.500 Euro an das Opfer, von denen er bereits 3.500 Euro vor dem Gerichtstermin hinterlegt hatte. Zudem muss er Sozialdienste von 60 Tagen ableisten.
Bedingte Strafe und öffentliche Kritik
Das Gericht entschied, die Gefängnisstrafe bedingt auszusetzen, solange der Täter innerhalb der nächsten drei Jahre keine weiteren Straftaten begeht. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine härtere Strafe gefordert, da es sich um ein schwerwiegendes Delikt handelt. Der Fall löste Empörung aus, weil die ursprünglich geforderte Haftstrafe und die tatsächliche Strafe deutlich auseinanderklaffen.
Der Vergleich verdeutlicht, welchen Einfluss Milderungsgründe wie die angebotene Schadensersatzzahlung und Verfahrensverzögerungen auf das Strafmaß haben können. Die Verurteilung wurde öffentlich rasch kritisiert, da viele das Urteil als unzureichend empfinden. Der Angeklagte verpflichtete sich, keinen Kontakt mehr zum Opfer aufzunehmen und eine Abstandsanordnung einzuhalten.










