Lärmbelastung durch Konzerte in der Arena
Ein Gericht auf Mallorca hat entschieden, dass die Stadtverwaltung von Palma drei Anwohnern der Plaza de Toros jeweils 3.000 Euro Entschädigung zahlen muss. Die Kläger hatten sich über anhaltenden Lärm von Konzerten und nächtlichen Veranstaltungen in der Arena beschwert. Der Lärm habe die zulässigen Pegel überschritten und die Rechte der Anwohner auf Privatsphäre und moralische Integrität verletzt.
Bereits im Juli hatten die Anwohner bei der Stadtverwaltung Beschwerde eingereicht und auf den steigenden Lärmpegel hingewiesen. Sie forderten Maßnahmen zur Lärmvermeidung sowie Entschädigungen für die erlittenen Störungen. Als die Stadtverwaltung nicht reagierte, klagten die Betroffenen im September 2025 vor Gericht.
Berufung bringt den Durchbruch
In erster Instanz war die Klage gescheitert. Das Gericht hatte die Stadt als pflichtgemäß im Umgang mit der Lärmbelastung beschrieben, da sie acht Bußgeldverfahren eingeleitet und die Arena zeitweise geschlossen hatte. Die Berufung führte jedoch zum Erfolg: Das Oberste Gericht stellte fest, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichten, um weitere Rechtsverletzungen zu verhindern.
Das Gericht warnte die Verwaltung, dass bei erneuten Lärmstörungen weitergehende Maßnahmen notwendig sind. Andernfalls könnten die Anwohner erneut klagen und weitere Entschädigungen fordern.










