Ein Gericht in Palma hat einen 25-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs einer 14-Jährigen verurteilt. Der Mann hatte das Mädchen über soziale Medien kennengelernt. Obwohl er von ihrem Alter wusste, verabredete er sich mit ihr und lockte sie in die Toiletten eines Einkaufszentrums, wo es zu den Übergriffen kam.
Der Angeklagte, der an ADHS leidet und Probleme mit Alkohol und Drogen hat, zeigte sich im Gerichtssaal reumütig. Er gab an, das Mädchen habe sich als „Sugar Baby“ bezeichnet. Die Staatsanwaltschaft fordert eine mehrjährige Haftstrafe sowie ein langfristiges Verbot, mit Minderjährigen zu arbeiten.
Aussage des Opfers widerspricht dem Angeklagten
Die junge Frau widersprach der Darstellung des Angeklagten deutlich. Sie erklärte, zu keinem Zeitpunkt sexuelle Handlungen angeboten zu haben. Der Mann habe sie zu der Tat gezwungen. Gerichtsgutachter bestätigten die psychischen Beeinträchtigungen und das Suchtverhalten des Angeklagten.
Gericht verhängt Strafe trotz verminderter Schuldfähigkeit
Das Gericht erkannte die verminderte Zurechnungsfähigkeit des Täters teilweise an, hält jedoch an einer strengen Bestrafung fest. Diese soll weitere Vergehen verhindern. Der Fall zeigt die Gefahren, die von Anonymität in sozialen Netzwerken ausgehen.









