Balearisches Parlament ebnet Weg für Direktvermarktung
Die neue Agrargesetzgebung auf den Balearen steht vor dem Abschluss. Sie soll die Stellung der Landwirte auf den Inseln verbessern und den Vertrieb landwirtschaftlicher sowie jagdlicher Erzeugnisse vereinfachen. Künftig dürfen Bauern Fleisch von Wildtieren wie Kaninchen und Rebhühnern direkt auf ihren Fincas verkaufen – eine Neuerung, die auf dem spanischen Königlichen Dekret 1086/2020 basiert. Gleichzeitig wird die Direktvermarktung von Hofprodukten ohne Zwischenhändler vorangetrieben, um die Wirtschaftlichkeit der Betriebe zu steigern.
Vorrang auf Märkten und Messen für Insel-Erzeuger
Ein zentraler Bestandteil der Gesetzesnovelle betrifft die Standvergabe auf Märkten und Messen. Die balearischen Gemeinden werden verpflichtet, Landwirten bei der Zuteilung von Marktständen Vorrang einzuräumen. Dadurch erhalten die Erzeuger bessere Möglichkeiten, ihre Produkte direkt an Verbraucher zu verkaufen. Ein Beispiel für diese Förderung war die von der Regionalregierung organisierte Fira del Caragol in Sant Jordi bei Palma, an der acht Direktvermarkter von den Balearen teilnahmen. Die Umsetzung der neuen Regelungen ist noch für diesen Sommer vorgesehen.










