Auf den Balearischen Inseln wird erneut über den umstrittenen Vorschlag diskutiert, den Immobilienerwerb durch Nicht-Ansässige zu beschränken. Die Parlamentssitzung am Dienstag entscheidet darüber, ob der Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren weiterverfolgt wird. Der Abgeordnete Lluís Apesteguia betont, dass der Vorschlag ausschließlich für die Balearen gelten und alle Anforderungen der Europäischen Union erfüllen soll.
Das neue Gesetz stelle keine Diskriminierung aufgrund von Rasse oder Herkunft dar, erklärt Apesteguia. Stattdessen antworte es auf die beabsichtigte Nutzung der erworbenen Immobilien. „Wir müssen priorisieren, dass Häuser zum Wohnen genutzt werden, für Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt auf Mallorca, Menorca, Ibiza oder Formentera verlegen wollen, und nicht für Spekulationen“, so der Abgeordnete. Er hebt hervor, dass es sich um ein bisher einmaliges Gesetz in Spanien handele, das als Vorbild für weitere Regionen wie die Kanarischen Inseln oder Katalonien dienen könnte.
Immobilienverbände üben scharfe Kritik
Die Immobilienwirtschaft reagiert kritisch auf den Vorstoß. Die ABINI, eine Vereinigung von Immobilienmaklern, bezeichnet die Idee als rechtlich zweifelhaft und politisch nicht tragfähig. Der Präsident der ABINI betont, dass die Einschränkung von Käufern keine einzige zusätzliche Wohnung schaffen werde. Stattdessen sollte der Schwerpunkt auf der Erweiterung des Wohnraums liegen.
Die Vereinigung vermisst einen strukturellen Ansatz zur Lösung des Defizits an bezahlbarem Wohnraum. In Palma könnten durch das bestehende Dekret zum Strategischen Wohnbau bis zu 10.000 kostengünstige Wohnungen entstehen, was den Wohnungsbau erheblich voranbringen würde.
Der politische Streit zwischen den unterschiedlichen Parteien und Interessenvertretern zeigt die Komplexität des Themas, das sich nicht allein durch gesetzliche Restriktionen bewältigen lässt.










