Beschwerdeformulare in jedem Geschäft verpflichtend
Auf Mallorca können Verbraucher ihre Beschwerden direkt an die zuständigen Stellen richten. In vielen Geschäften weisen gut sichtbare Hinweise auf die „hoja de reclamación“ hin – amtliche Beschwerdeformulare, die im Verbraucheralltag eine zentrale Rolle spielen. Ob im Restaurant, im Laden oder im Taxi: Jedes Geschäft mit Kundenkontakt muss diese Formulare gesetzlich vorhalten, um Streitigkeiten außergerichtlich zu klären. Verbraucher reichen ihre Beschwerde schriftlich ein, entweder persönlich oder online bei der zuständigen Verbraucherzentrale.
Verwaltungsverfahren zur gütlichen Einigung
Nach Eingang der Beschwerde prüft die Verbraucherbehörde den Fall und fordert bei Bedarf eine Stellungnahme des Unternehmens an. Ziel ist eine gütliche Einigung im Verwaltungsverfahren. Bei schwerwiegenden Verstößen kann ein Bußgeldverfahren folgen. Die Verbraucherbehörde behandelt ausschließlich Streitigkeiten zwischen Privatpersonen und Unternehmen, nicht aber Konflikte zwischen zwei Privatpersonen oder zwischen Unternehmen.










