# Gerichtsurteil zu Hochzeitsstreit auf Mallorca: Streit um defekte Klimaanlage
Ein Brautpaar hat einen Rechtsstreit gegen ein Catering- und Veranstaltungsunternehmen auf Mallorca geführt, weil die Hochzeit aus ihrer Sicht völlig unzulänglich verlief. Kern der Auseinandersetzung war die Nichterfüllung mehrerer vertraglicher Punkte: Ein bestimmtes Lied wurde nicht gespielt, die Essensportionen waren mangelhaft, und für Trauzeugen fehlten Stühle. Besonders die Klimaanlage, die durch Industrieventilatoren ersetzt wurde, entwickelte sich zum zentralen Streitpunkt.
Erste Instanz wies alle Forderungen ab
In erster Instanz hatte das Gericht in Manacor alle Forderungen des Paares zurückgewiesen. Das Berufungsgericht in Palma entschied jedoch, dass die nicht funktionierende Klimaanlage einen Mangel in der Vertragserfüllung darstellte. Eine Rückzahlung oder Vertragsauflösung wurde zwar nicht gewährt, die Kläger erhielten jedoch eine Entschädigung von 2500 Euro.
Fehlende Musikwünsche kein Grund für Vertragsauflösung
Der Richter stellte klar, dass die Nichterfüllung des Musikwunsches – konkret Frank Sinatras „My Way“ durch den DJ – keine Grundlage für eine Vertragsauflösung darstellt. Die Kommunikation zwischen Brautpaar und DJ habe laut Urteil keine konkreten Absprachen bezüglich der Musikwahl erkennen lassen.
Weitere Beschwerden vom Gericht entkräftet
Weitere Beschwerden des Paares, wie zu kleine Essensportionen, bereits angeschnittene Torten und fehlende Stühle, wies das Gericht ebenfalls zurück. Fotografien der Menüs zeigten Gerichte, die die Erwartungen an ein Hochzeitsbankett erfüllten. Die gerichtliche Einschätzung ergab, dass der Festablauf den vertraglichen Vereinbarungen entsprach. Die übrigen Beschwerden hatten keine weiteren rechtlichen Folgen.










