Eine Diskussion in einer Facebook-Gruppe auf Mallorca hat den Verkauf gefälschter deutscher TÜV-Plaketten ans Licht gebracht. Ein Nutzer berichtete, dass er eine solche Plakette im Internet beim Anbieter Temu erworben habe – angeblich nur zu Scherz-Zwecken. Doch die Rechtslage auf der Insel erlaubt Fahrzeugbesitzern mit permanentem Aufenthalt nicht, dauerhaft mit einem ausländischen Kennzeichen zu fahren ohne eine Umschreibung innerhalb eines Monats vorzunehmen.
Ummeldepflicht für Kfz auf Mallorca
Die Guardia Civil auf Mallorca führt verstärkt Kontrollen von ausländischen Fahrzeugen durch. Dabei wird nicht nur auf Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen geachtet, sondern auch solche anderer EU-Bürger wie Schweden. Fahrzeuge, die länger als erlaubt auf der Insel bleiben, müssen bei der Steuerbehörde gemeldet und umgemeldet werden. Besonders an Standorten wie Privatschulen werden Kontrollen durchgeführt.
Gefälschte TÜV-Plaketten bieten keinen Schutz vor derartigen Kontrollen. Wird man in eine Verkehrskontrolle verwickelt, prüfen die Beamten nicht nur die Plakette, sondern auch den Versicherungsschutz und den Führerschein des Fahrers. Zudem interessiert die Beamten, wann das Fahrzeug nach Mallorca importiert wurde. Wird die Ummeldung nicht nachgewiesen, drohen Bußgelder.




















