In Palma de Mallorca haben kürzlich zwei arbeitsrechtliche Fälle für Aufmerksamkeit gesorgt. Im ersten Fall wurde eine qualifizierte Angestellte eines Gesundheitsdienstes entlassen, kurz nachdem sie ihre Heiratspläne und den Anspruch auf ihren gesetzlichen Hochzeitsurlaub mitgeteilt hatte. Trotz ihrer Flexibilität bezüglich des Zeitpunkts verlor die Mitarbeiterin nach nur wenigen Monaten Betriebszugehörigkeit ihren Job. Die Unternehmensleitung begründete die Kündigung mit Vertrauensverlust und übergab ihr die Abfindung. Ein Gericht stellte fest, dass das Vorgehen der Firma nicht rechtens war, sprach der Angestellten aber keine Zusatzentschädigung zu, da die formalen Anforderungen der Kündigung nicht erfüllt wurden.
Urteil gegen 95-Jährigen wegen illegaler Beschäftigung
Im zweiten Fall verurteilte ein Gericht einen 95-jährigen Mann, der seine ausländische Pflegekraft unentgeltlich Überstunden machen ließ und sie schließlich unerlaubt kündigte. Die Frau, die ohne gültige Papiere in Spanien lebte, erhielt keine Sozialversicherung und überzog regelmäßig ihre Arbeitszeit. Das Gericht verurteilte den Rentner zu einer Entschädigungszahlung von über 23.000 Euro. Die Pflegekraft klagte erfolgreich auf Entschädigung wegen übermäßiger Arbeitsstunden und nicht gezahlter Gehälter – trotz ihrer formell ungültigen Anstellung. Die rechtliche Auseinandersetzung zog sich über mehrere Monate hin, bis ein Gericht in Palma der Frau recht gab.
Der Fall verdeutlicht die prekären Arbeitsverhältnisse, mit denen viele Einwanderer konfrontiert sind, insbesondere im Pflegesektor, wo informelle Beschäftigungen oft die Regel sind. Die Entscheidung des Gerichts könnte einen Präzedenzfall setzen und für mehr rechtliche Klarheit in ähnlichen Konflikten sorgen.










