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Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat das Urteil des Provinzgerichts bestätigt und die Haftstrafen für zwei Angeklagte im Fall des tödlichen Autobahnvorfalls in Llucmajor rechtskräftig gemacht. Der eine Angeklagte muss zwölf Jahre, der andere 15 Jahre ins Gefängnis – beide wegen Totschlags.
Die Verteidigung hatte argumentiert, dass die Rechte der Angeklagten während des Verfahrens verletzt worden seien und der Vorfall als plötzlich und unerwartet eingestuft werden müsse. Die Richter wiesen diese Anträge zurück. Sie stellten fest, dass der Fahrer des Transporters die Gefährlichkeit der Situation erkannt und bewusst nicht eingegriffen habe.
Hohe Entschädigungszahlung für Hinterbliebene
Der Prozess fand Ende 2024 statt und führte zum Schuldspruch gegen beide Männer. Das Gericht verurteilte die Angeklagten zudem, den Angehörigen des Opfers eine Entschädigung von 197.677 Euro zu zahlen. Hinzu kommen die Kosten für Überführung und Beisetzung.
Die Verteidigung hatte außerdem Voreingenommenheit der Richterin bemängelt und Zweifel an der Unparteilichkeit des Verfahrens geäußert. Das Gericht wies auch diese Vorwürfe zurück und befand das Vorgehen der Richterin für korrekt.
Rechtskräftiges Urteil nach eindeutiger Beweislage
Der Oberste Gerichtshof stufte die Argumentation der Verteidigung als unbegründet ein und stellte klar, dass rechtsstaatliche Prinzipien durchgehend eingehalten wurden. Der Fall hatte große öffentliche und rechtliche Bedeutung, insbesondere hinsichtlich der Frage der Mittäterschaft und der strafrechtlichen Verantwortung der beiden Angeklagten.
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