Das Handelsgericht in Palma de Mallorca hat einem Bauunternehmer fast vier Millionen Euro Schulden erlassen. Die Entscheidung erfolgte im Rahmen des Gesetzes zur zweiten Chance, da der Bauunternehmer, unterstützt von seinem Anwalt Antonio González, alle notwendigen Voraussetzungen erfüllte. Die Schulden entstanden vor allem durch finanzielle Verpflichtungen gegenüber einer mittlerweile aufgelösten Bank. Der inzwischen pensionierte Unternehmer und seine Familie, die ebenfalls von den finanziellen Belastungen betroffen waren, können nun schuldenfrei in eine neue wirtschaftliche Zukunft starten.
Wie das Gesetz zur zweiten Chance auf Mallorca wirkt
Der Gewerbetreibende aus Mallorca war im Bau von Wohnhäusern und der Immobilienentwicklung tätig. Die Wirtschaftskrise im Jahr 2012 traf ihn hart, ähnlich wie viele andere in der Branche, was zur Insolvenz seiner Firma führte. Seine umfangreichen Geschäfte wurden durch Gläubigerforderungen und den Zusammenbruch des Immobilienmarktes unrentabel.
Voraussetzungen für die Schuldenbereinigung
Der Unternehmer hatte alle seine Verbindlichkeiten gegenüber Angestellten und öffentlichen Institutionen getilgt, bevor er die Schuldenberichtigung beantragte. Trotz der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ging der Bauunternehmer in die Insolvenz. Die Schulden wurden nun durch die Anwendung der rechtlichen Bestimmungen beglichen, was dem Unternehmer die Möglichkeit gibt, ohne finanzielle Lasten zu leben.










