Auf Mallorca hat ein Vorfall auf der Ringautobahn von Palma das Potenzial von Dashcams als Beweismittel aufgezeigt. Mitte September zwang ein Kleinwagenfahrer einen Bus zum Anhalten und beschimpfte dessen Fahrer. Mithilfe einer Dashcam wurde der Verkehrsrowdy identifiziert. Dashcams, auch als cámara de salpicadero bekannt, können auf den oft stark befahrenen Straßen der Insel von Vorteil sein, sind jedoch nicht unumstritten.
Rechtlich sind Dashcams in Spanien und Deutschland grundsätzlich erlaubt, solange sie die Sicht des Autofahrers nicht beeinträchtigen. Die Installation ist in der Regel unproblematisch, wobei einige Fahrzeuge wie Teslas diese Kameras serienmäßig besitzen. Die spanische Verkehrsbehörde DGT betont, dass die Kameras keine Behinderungen verursachen dürfen. Bei einem Unfall, bei dem die Kamera die Sicht beeinträchtigt, könnten 80 Euro Bußgeld verhängt werden.
Dashcams auf Mallorca: Rechtliche Bestimmungen
Datenschutzgesetze stellen jedoch eine Herausforderung dar. Die spanische Datenschutzbehörde verlangt, dass Aufnahmen nur bei konkreten Vorfällen gestartet werden und nur zur Unfallaufklärung genutzt werden dürfen. Unbeteiligte Personen und Nummernschilder müssen verpixelt werden. Das spanische Datenschutzgesetz erlaubt die Nutzung der Aufnahmen unter bestimmten Bedingungen, wie etwa zur Klärung der Schuldfrage nach einem Unfall. Diese Aufnahmen dürfen nur von Gericht und rechtlichen Vertretern eingesehen werden und dürfen keine Tonaufnahmen enthalten.
Preise für Dashcams reichen von 15 Euro für einfache Modelle bis hin zu über 500 Euro für High-End-Modelle. Für den gelegentlichen Bedarf sind Modelle ab 30 Euro geeignet, während Luxusmodelle HD-Qualität und eine interaktive Bedienung bieten. Für Autofahrer ist es wichtig, die rechtlichen Bedingungen und den Datenschutz zu beachten, um Bußgelder zu vermeiden.