Balearisches Gericht verpflichtet Unternehmen zur Bezahlung von Fährzeiten
Das Oberste Gericht der Balearen hat entschieden, dass Fährzeiten für Lkw-Fahrer als Arbeitszeit gelten und entsprechend vergütet werden müssen. Ein in Palma gefälltes Urteil verpflichtet eine örtliche Transportfirma, einem Lkw-Fahrer 3.720 Euro plus Zinsen für 310 Stunden an Fährfahrten zu zahlen. Die Entscheidung, die auf einem Grundsatzurteil des spanischen Obersten Gerichts beruht, setzt auf den Balearen einen wichtigen Präzedenzfall und dürfte erhebliche Folgen für die Transportwirtschaft haben. Branchenvertreter rechnen mit einer Welle ähnlicher Forderungen, da weitere Lkw-Fahrer ihre Rechte geltend machen könnten.
Transportbranche warnt vor steigenden Kosten
Der Unternehmerverband der balearischen Transportbranche äußerte deutliche Bedenken hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen. Ezequiel Horrach, Vertreter der Organisation, warnte, dass die zusätzlichen Kosten letztlich an die Verbraucher weitergegeben werden müssten. Dies könnte die ohnehin schon hohen Preise auf den Inseln weiter in die Höhe treiben. Horrach verwies darauf, dass die Transportkosten auf den Balearen durch gestiegene Seefrachtgebühren bereits erheblich zugenommen hätten, was die Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Wirtschaft beeinträchtige.
Gespräche mit der Regierung geplant
Die Spannungen zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Transportunternehmen und den Arbeitnehmerrechten könnten politische Interventionen erforderlich machen. Weitere Gespräche mit der Regierung sollen mögliche Lösungen ausloten, damit die finanziellen Belastungen nicht allein bei den Verbrauchern landen.










