Die Stadtverwaltung von Palma hat ein weiteres illegales Chalet in Son Anglada legalisiert. Dies ist die dritte Legalisierung einer solchen Immobilie im Jahr 2025, ermöglicht durch das Dekret zur administrativen Vereinfachung, das von der Balearen-Regierung eingeführt wurde. In Fällen, in denen Verstöße verjährt sind, erlaubt das Dekret eine nachträgliche Legalisierung.
Weitere Details zur Amnestieregelung
Das aktuelle Chalet in Son Anglada hat eine bebaute Fläche von 525 Quadratmetern und befindet sich auf einem fast 4000 Quadratmeter großen landwirtschaftlich genutzten Grundstück. Zuvor wurden bereits ein weiteres Haus in Son Anglada sowie ein weiteres in Sa Casa Blanca legalisiert.
Der Stadtrat für Stadtentwicklung, Óscar Fidalgo, hatte im Juli die Zweckmäßigkeit dieser Initiative verteidigt. Er betonte, dass in Fällen, in denen alle möglichen Maßnahmen verjährt sind, der Eigentümer die Möglichkeit erhält, energetische und umweltfreundliche Verbesserungen vorzunehmen, allerdings gegen Entrichtung einer Gegenleistung.
Diese städtebaulichen Amnestien unterliegen jedoch bestimmten Voraussetzungen. Die Eigentümer müssen die gleichen Gebühren und Steuern zahlen wie bei Neubauten, zusätzlich zu einer Strafe von 10 % des Immobilienwerts. Besonders betont wird, dass die so legalisierten Immobilien nicht für touristische Vermietungen genutzt werden dürfen.