Eine Frau auf Mallorca wurde verurteilt, weil sie ihre 11-jährige Tochter als Mittel zur Überwachung ihres Ex-Mannes einsetzte. Sie wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, allerdings wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss sie eine Geldstrafe von 2.880 Euro zahlen und ihren Ex-Mann mit 600 Euro für den moralischen Schaden entschädigen.
Im August 2023 manipulierte die 46-jährige Mutter ihre Tochter, die sich damals bei den Großeltern aufhielt, dazu, das Mobiltelefon des Vaters zu durchsuchen. Die Tochter verschaffte sich Zugriff auf die Apps Tinder und Instagram und leitete die Gespräche des Vaters an ihre Mutter weiter. Zusätzlich öffnete die Frau im September 2024 eine an ihren Ex-Mann gerichtete amtliche Post, die ebenfalls unbefugt gelesen wurde.
Gerichtsentscheidung auf Mallorca
Die Angeklagte gestand die Taten in einem Prozess, der in einem Strafgericht in Palma stattfand. Die Strafe wurde nach einer Einigung zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage verhängt. Die anfängliche Forderung der Staatsanwaltschaft belief sich auf drei Jahre Haft sowie 6.000 Euro Strafe und 500 Euro Entschädigung. Im Zuge des Verfahrens einigte man sich auf eine schuldhafte Einlassung für zwei getrennte Taten – das Ausspähen via Handy und das Öffnen der Post.