Palma hat seine Kommunalverordnung zur Zone mit niedrigen Emissionen (ZBE) geändert. Künftig können auch Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die die Umweltanforderungen erfüllen, eine temporäre Zufahrtsgenehmigung erhalten. Die Änderung basiert auf einer Klärung der spanischen Verkehrsbehörde DGT zur Äquivalenz von Umweltplaketten zwischen mehreren europäischen Ländern – darunter Spanien, Deutschland, Österreich, Frankreich und Dänemark.
Temporäre Genehmigung für 30 Tage
Die Erlaubnis gilt für maximal 30 Tage ab dem gewünschten Zugangsdatum. Antragsteller müssen sich online über die Plattform mobipalma.mobi registrieren und mehrere Dokumente vorlegen: Führerschein, Fahrzeugschein und Nachweis über ein gültiges Inselticket. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug die EURO-Umweltstandards erfüllt.
Keine automatische Zufahrtsberechtigung in allen Städten
Die DGT weist darauf hin, dass die Äquivalenzen der Umweltplaketten nicht automatisch die Zufahrt in alle spanischen Städte erlauben. Fahrzeughalter sollten daher die jeweiligen städtischen Vorschriften prüfen, bevor sie in eine Zone mit niedrigen Emissionen einfahren.
Verordnung seit Dienstag in Kraft
Die neue Verordnung wurde im offiziellen Bulletin der Balearen veröffentlicht und ist seit Dienstag gültig. Bestimmte Gruppen, etwa Anwohner der ZBE, können erweiterte Genehmigungen für bis zu sechs Monate beantragen.
Stufenweise Verschärfung der Zufahrtsregeln
Bis Ende 2026 dürfen alle Fahrzeuge mit den Umweltkennzeichen B, C, ECO und 0 sowie Motorräder die Zone befahren. Ab 2027 sind nur noch Fahrzeuge mit den Plaketten C, ECO und 0 zugelassen. Ab 2030 wird die Zufahrt auf Fahrzeuge mit den Kennzeichen ECO und 0 beschränkt.










