In Palma de Mallorca hat am Montag der Prozess gegen ein deutsches Paar begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden vor, zwischen 2012 und 2018 auf einer Finca in Llucmajor eine illegale Schildkrötenzucht betrieben zu haben. Umweltbehörden beschlagnahmten über 1063 geschützte Schildkröten. Die Tiere wurden auf einem Anwesen gefunden, das für die industrielle Zucht eingerichtet war – mit Reihen von Plastikbecken und Brutkästen.
Im Jahr 2017 entdeckte die Guardia Civil am Flughafen Palma eine Lieferung von Schildkröten mit gefälschten Papieren. Dies löste umfassende Ermittlungen aus. Laut Anklage erzielten die Angeklagten erhebliche Einnahmen aus dem Handel, gaben jedoch keine entsprechenden Steuererklärungen ab.
Zoogeschäft bei Barcelona in illegalen Handel verwickelt
Ein dritter Angeklagter, Betreiber eines Zoogeschäfts bei Barcelona, soll zahlreiche Schildkröten von dem Paar erworben haben. In seinem Geschäft wurden weitere Exemplare sichergestellt. Die Gesamtkosten für die Pflege der beschlagnahmten Tiere beliefen sich auf über 187.000 Euro. Der Staat fordert diese Ausgaben nun im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung von den Angeklagten zurück.
Die Verteidigung argumentiert, dass die Angeklagten in Deutschland eine Zuchtgenehmigung besessen und auf Mallorca regelmäßig um eine offizielle Erlaubnis für ihre Tätigkeit gebeten hätten. Die Staatsanwaltschaft widerspricht: Die Zucht geschützter Arten sei ohne entsprechende Qualifikation und Genehmigung illegal.










