Auf Mallorca hat die Verkehrsleitzentrale DGT klargestellt: Unnötiges Hupen gilt als leichter Verstoß und kann mit Geldbußen geahndet werden – allerdings ohne Punkteabzug im Führerschein. Nach Artikel 110 der Allgemeinen Verkehrsordnung darf die Hupe nur eingesetzt werden, wenn es zur Verkehrssicherheit oder für den reibungslosen Verkehrsfluss unbedingt erforderlich ist.
Viele Autofahrer nutzen die Hupe, um andere zum Ausweichen zu bewegen, Bekannte zu grüßen oder ihren Unmut über das Fahrverhalten anderer kundzutun. Solche Verhaltensweisen sind unzulässig. Besonders in dicht besiedelten städtischen Gebieten, wo Lärmbelästigung ein zunehmendes Problem darstellt, ist unnötiges Hupen verboten.
Wann die Hupe auf Mallorca verwendet werden darf
Nachts in Wohngebieten sowie in Tunneln und an Kreuzungen ist der Einsatz der Hupe untersagt, um Lärm und gefährliche Ablenkungen zu vermeiden. Anders verhält es sich in engen Bergkurven: Dort ist das Hupen erlaubt und wird sogar empfohlen, um andere Verkehrsteilnehmer auf das eigene Fahrzeug aufmerksam zu machen und Unfälle zu verhindern.
Auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf die Hupe eingesetzt werden, um andere Fahrzeuge zu warnen oder auf Gefahren hinzuweisen. Ziel der Regelungen ist es, die Kommunikation zwischen Fahrern zu verbessern, Unfälle zu vermeiden und den Verkehrsfluss zu optimieren.










