Ein Vorfall in einem Restaurant auf Ibiza hat für Empörung gesorgt, nachdem eine Kundin berichtete, dass ihr und ihren Begleitern eine Gebühr von 12 Euro für die Nutzung eines Handtaschenhakens berechnet wurde. Die Kundin schilderte auf X (ehemals Twitter), dass die Kellnerin ihnen freundlicherweise anbot, die Taschen an einem kleinen Haken aufzuhängen, was sie zunächst ablehnten, dann aber auf Drängen der Kellnerin doch akzeptierten. Überraschenderweise fanden sie auf der Rechnung einen zusätzlichen Posten für den Haken. Die Gesamtrechnung für drei Personen, inklusive Wein und einem Dessert zum Teilen, betrug 126,40 Euro. Der angeforderte Haken kostete davon 12 Euro.
Das Restaurant verteidigte seine Praxis in den sozialen Medien und erklärte, dass sie stets versuchen, den Gästen durch solche Details wie Wasser für Hunde, Ladegeräte oder Sommerventilatoren einen besonderen Service zu bieten. Der Haken sei als praktische und sichtbare Aufbewahrungsmöglichkeit für Taschen gedacht. Das Lokal zeigte sich enttäuscht darüber, dass unvollständige Informationen dem Ruf des Betriebs schaden könnten.
Die Verbraucherorganisation FACUA meldete das Restaurant bei der Generaldirektion für Leistungen, Pharmazie und Verbraucherschutz der Balearen, da diese Praxis gegen Verbraucherschutzgesetze verstoße. Insbesondere verstoße die Gebühr ohne vorherige transparente Information gegen Artikel des Königlichen Erlasses 1/2007, der Zusatzkosten für Nebenleistungen regelt.
Nach der Beanstandung entfernte das Restaurant die Gebühr und stellte eine neue Rechnung aus. Es betonte, dass Kunden nie gezwungen würden, für den Haken zu bezahlen, wenn sie ablehnten. Dennoch hält FACUA die Praxis für problematisch, da die Kunden nicht vor Nutzung auf die Kosten hingewiesen werden. Der Fall wirft Fragen zur Transparenz bei Zusatzleistungen in der Gastronomie auf und hat eine Debatte über angemessene Kundeninformation und Verbraucherschutz ausgelöst.