Der „Contrato de Arras“ ist ein zentrales rechtliches Instrument beim Immobilienkauf in Spanien, insbesondere auf Mallorca. Obwohl in Deutschland ein Kaufvertrag durch Einigung der Parteien entsteht, ist in Spanien ein formeller Vertrag notwendig, um die Kaufabsicht rechtlich zu binden und die Immobilie bis zur notariellen Beurkundung zu reservieren. Das „Contrato de Arras“ ist eine vorvertragliche Vereinbarung, die sowohl den Preis, Fristen als auch Bedingungen des Kaufs festlegt und die Konsequenzen eines Rücktritts regelt.
Es gibt drei Arten von Arras im spanischen Recht: die confirmatorias (Vertrag mit Draufgabe), die penales (Vertrag mit Vertragsstrafe) und die penitenciales (Reugeld). Besonders bei Immobilienkäufen ist die dritte Variante üblich, bei der beide Parteien das Recht zum Rücktritt haben, wobei der Käufer die Anzahlung verliert und der Verkäufer das Doppelte erstatten muss, falls er zurücktritt.
Wichtige Vertragsinhalte umfassen die Daten der Parteien, eine detaillierte Objektbeschreibung, den Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, die Höhe der Arras (typischerweise 5-10 % des Kaufpreises), Fristen für die notarielle Beurkundung, sowie Regelungen bei Nichterfüllung und den Gerichtsstand, idealerweise auf Mallorca.
Ein bedeutender Vorteil ist das Treuhanddepot, bei dem die Anzahlung beim Notar hinterlegt wird, was beiden Parteien Rechtssicherheit bietet. Besonders deutsche Käufer sollten eine spezialisierte rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um Risiken wie unklare Verträge, den Verlust der Anzahlung oder unerwartete Verpflichtungen zu vermeiden. Zudem ist eine vorherige Immobilienprüfung auf Schulden und Lasten dringend zu empfehlen.
Insgesamt ist der „Contrato de Arras“ ein essenzieller Schritt im spanischen Immobilienkaufprozess, der bei korrekter Gestaltung Rechtssicherheit schafft. Deutsche Käufer sollten stets einen erfahrenen Anwalt konsultieren, um unangenehme Überraschungen zu verhindern.
Adresse: C/ Sindicat, 69, 10º, Palma de Mallorca
E-Mail: jaimelamas@despacholamas.com