Der rechtliche Streit um den Bus-VAO-Fahrstreifen auf der Autobahn von Palma de Mallorca hat eine neue Wendung genommen. Der Consell de Mallorca plant, gegen die kürzlich gefällte Entscheidung Rechtsmittel einzulegen, die den Einspruch der Institution gegen die Einrichtung des Fahrstreifens ablehnt. Das Gerichtsurteil ist überraschend, weil es die Kompetenz für den Verkehr auf der Inselstraße exklusiv der spanischen Verkehrsdirektion (DGT) zuweist, obwohl in der Vergangenheit die Vereinigten Sozialisten von Mallorca (PSOE) die Verantwortung übernahmen.
Parallel zu diesen Entwicklungen hat der Consell de Mallorca Bauprojekte begonnen, um die umstrittene Verkehrsmaßnahme zu blockieren. Die Arbeiten an der Autobahn zum Flughafen sollen vorübergehend zur Aussetzung des Bus-VAO führen. Eine Fortsetzung der Aussetzung wird durch die geplanten Bauarbeiten am ersten Abschnitt des „Zweiten Rings“ erwartet, wodurch sich die vollständige Reaktivierung des Bus-VAO auf unbestimmte Zeit verzögern könnte.
Zuständigkeiten bei der Verkehrsregelung strittig
Die Entscheidung des Oberen Gerichtshofs von Madrid (TSJM), die gegen den Consell de Mallorca gerichtet ist, betont: Der Verkehrsweg liegt zwar im Eigentum des Consell, die Verkehrsregelung fällt jedoch formal in die Zuständigkeit der DGT. Die hohe Zahl von Verkehrsunfällen auf der Autobahn Ma-19 hat sich durch die Einführung des Bus-VAO reduziert, was die Bedeutung des Fahrstreifens für den öffentlichen Verkehr unterstreicht.
Eine bevorstehende Konferenz in Palma soll eine Einigung zwischen dem Consell und Delegierten der DGT aus Madrid fördern. Mit Unterzeichnung einer Vereinbarung könnte das Wiederaufflammen des Bus-VAO-Konflikts für längere Zeit beigelegt werden.










