Die Organisation ARCA hat am Mittwoch sechs Gemeinden auf Mallorca aufgefordert, dringend mit der Katalogisierung ihres Kulturerbes zu beginnen. Algaida, Bunyola, Campos, Capdepera, Estellencs und Sant Llorenç des Cardassar haben bisher keinen entsprechenden Katalog erstellt, wie ARCA feststellte. Diese Gemeinden unterliegen veralteten urbanistischen Normen, die teilweise seit Jahrzehnten nicht aktualisiert worden sind. Dies betrifft Algaida mit Normen von 2002, Bunyola (1978), Campos (1991), Capdepera (1986), Estellencs (keine Normen) und Sant Llorenç (1994).
ARCA betont, dass das Fehlen dieser Kataloge das Kulturerbe in diesen Gemeinden gefährdet. Die gesetzliche Verpflichtung zur Katalogisierung ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen, darunter das Gesetz zur Urbanisierung von 2017, das historische Denkmalschutzgesetz von 1998 und der Inselentwicklungsplan von 2003. Diese Gesetze setzen eine Frist von zwei Jahren für die Erstellung der Kataloge fest, die nicht eingehalten wurde.
Kulturerbeschutz auf Mallorca
Das Fehlen von Katalogen führt laut ARCA zu einer mangelhaften Schutz der Kulturgüter und zu rechtlichen Konflikten bei der Vergabe von Baugenehmigungen. ARCA sieht eine Dringlichkeit, dass sowohl das balearische Govern, der Inselrat von Mallorca als auch die betroffenen Gemeinden Maßnahmen ergreifen. Insbesondere fordert die Organisation den Inselrat auf, technische und fachliche Unterstützung zur Erstellung der Kataloge zu leisten und die rechtlichen Rahmungen zu verbessern.
Ohne Kataloge und entsprechende rechtliche Grundlagen sind die Gemeinden nicht in der Lage, das kulturelle Erbe angemessen zu schützen, was zu einem Verlust wertvoller historischer Objekte führen könnte, so ARCA. Die Organisation macht damit auf die Notwendigkeit adäquater Maßnahmen aufmerksam, um den Schutz und die Bewahrung der Kulturschätze Mallorcas zu gewährleisten.