Die Regierung der Balearen hat rechtliche Schritte gegen die Entscheidungen der spanischen Zentralregierung zur Verteilung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge eingeleitet. Anlass ist der Beschluss der Delegation der Zentralregierung in den Kanarischen Inseln, der sich auf den Transport und die Neuverteilung dieser Minderjährigen bezieht.
Bereits am Freitag hatte der Consell de Govern beschlossen, dass die Kanzlei der Autonomen Gemeinschaft der Balearen (CAIB) zwei verwaltungsrechtliche Klagen in den Gerichten der Kanarischen Inseln einreichen soll. Ziel ist es, gegen die Ablehnung der Anerkennung einer außergewöhnlichen Migrationssituation – wie sie im Königlichen Gesetzesdekret 2/2025 vorgesehen ist – durch die Präsidentin der Konferenz der Kindheit und Jugend vorzugehen.
Rechtsstreit auf den Balearen
Die Präsidentin der Konferenz lehnte die Bitte der Balearen ab, da der gesetzliche Schwellenwert nicht überschritten sei. Ursprünglich wurde für die Balearen eine Kapazität von 406 minderjährigen Flüchtlingen festgelegt. Diese Zahl wurde jedoch durch die stark gestiegene Aufnahme auf 745 überschritten.
Einem weiteren Dekret zufolge sei zu bemängeln, dass die Kriterien zur Kapazitätsbestimmung wenig nachvollziehbar und willkürlich sind. In der Folge wurde am 1. September die Möglichkeit einer kontingenten Zuwanderung in Betracht gezogen, um den Transport weiterer minderjähriger Flüchtlinge zu stoppen.
Gegen das Realdekret, das die Neuverteilung festlegt, wurde bereits ein weiterer Rechtsweg eingeschlagen. Hierbei wurde betont, dass die derzeitige Situation die Interterritorial-Solidarität und die Nachhaltigkeit des balearischen Schutzsystems gefährde.
 
									 
					





















