Ein Gericht in Vigo hat einem 61-jährigen Mann das Recht zugesprochen, eine Waisenrente zu beziehen, obwohl er älter als 25 Jahre ist. In einem wegweisenden Urteil entschied der Juzgado de lo Social Nummer 2, dass der Mann Anspruch auf die Rente habe, da er vor dem Tod seines Elternteils eine permanente absolute Arbeitsunfähigkeit erlitt.
Spanien: Gerichtsurteil in Vigo zur Waisenrente
Der Fall begann, als die spanische Sozialversicherung dem Mann die Rente verweigerte, weil er die Voraussetzungen nicht erfüllte. Er hatte im vergangenen Jahr seine Mutter verloren und den Anspruch auf eine Waisenrente geltend gemacht.
Das Gericht stellte fest, dass der Mann bereits vor dem Tod seines Elternteils an einer dauerhaften absoluten Arbeitsunfähigkeit litt. Die rechtlichen Grundlagen hierfür liegen im Artikel 224 des Textes der Ley General de la Seguridad Social, der die Möglichkeit eröffnet, Waisenrenten auch über das 25. Lebensjahr hinaus mit anderen Renten zu kombinieren.
Wichtiger Präzedenzfall für spanische Rentenempfänger
Laut eines Rundschreibens der Sozialversicherung von 2003 können Waisenrenten mit Einkommen aus Arbeit oder anderen Renten kombiniert werden, wenn der Empfänger eine schwere Arbeitsunfähigkeit nachweist. Entscheidend war der Nachweis der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit des Mannes, unterlegt durch medizinische Gutachten und einen Ausschluss vom Wehrdienst.
Dieses Urteil könnte langfristig als Präzedenzfall dienen und weitreichende Auswirkungen auf das Rentensystem in Spanien haben. Es öffnet Personen mit ähnlichen Bedingungen die Möglichkeit, ihre Rentenansprüche neu zu überprüfen.