Der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) hat in einem wegweisenden Urteil die Forderung der Vereinigung Plis Educación abgelehnt, mindestens 25 % des Unterrichts auf Spanisch an allen Schulen der Inselgruppe abzuhalten. Das Urteil, das am 1. September 2025 erlassen wurde, weist das Anliegen zurück und unterstützt stattdessen das bestehende Modell der sprachlichen Immersion in Katalanisch.
Oberster Gerichtshof der Balearen trifft Entscheidung
Bereits im vergangenen Jahr hatte das Balearische Volkspartei-Regime unter Ministerpräsident Prohens die vollständige Sprachimmersion in Katalanisch verteidigt und sich gegen Anträge von vier Mallorcaer Familien gestellt, die für ihre Kinder mehr spanischsprachigen Unterricht anforderten. Der TSJIB urteilte, dass diese Forderungen nicht auf einer autonomen oder staatlichen Gesetzgebung, sondern auf früheren Urteilen des spanischen Verfassungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs zum katalanischen Bildungssystem beruhten.
Der Präsident der kulturellen Vereinigung Obra Cultural Balear (OCB), Antoni Llabrés, begrüßte das Urteil als entscheidenden Sieg im Kampf gegen den Druck auf das konsolidierte und über Jahrzehnte etablierte Bildungsmodell der Balearen. Die kulturelle Gruppe betont die Wichtigkeit des Konsenses innerhalb der Bildungs- und Familiengemeinschaften zum bestehenden sprachlichen Bildungssystem.
Reaktionen auf das Gerichtsurteil
Das Urteil, das auch die Klage der Organisation Plis hinsichtlich der linguistischen Projekte an den Instituten Mossèn Alcover, Aurora Picornell und Sant Agustí verwarf, ist ein weiterer Schritt zur Absicherung des gegenwärtigen Modells in allen öffentlichen Schulen auf den Balearen. Die OCB betrachtet dies als eine hervorragende Entwicklung und sieht darin ein Scheitern der „sprachlichen Segregationspläne“, die die Familien selbst nicht unterstützen.
Die gerichtliche Entscheidung basiert auf der Anerkennung der Verfassungskonformität des balearischen Bildungsmodells, die bereits mit dem Gesetz von 2022 in die lokale Rechtsprechung eingeflossen war. Damit wurde der Versuch einer spezifischen Familie abgewiesen, die 25%ige Implementierung der spanischen Sprache an der Grundschule ihres Kindes zu erzwingen.