Die spanische Steuerbehörde hat strengere Richtlinien für Bizum-Transaktionen eingeführt, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Selbstständige, die ab diesem Zeitpunkt verpflichtet sind, monatlich alle Zahlungen und Einnahmen über die App zu rechtfertigen.
Bizum, die beliebte spanische Geldüberweisungs-App, verzeichnet beeindruckende Nutzerzahlen. Seit ihrer Gründung im Jahr 2016 hat Bizum 29,5 Millionen aktive Nutzer angezogen und ermöglichte über 4.210 Transaktionen. Mit 90.000 angeschlossenen Online-Händlern wurden im letzten Jahr Geschäfte im Wert von über 3.000 Millionen Euro abgewickelt.
Bizum in der Steuerbehörde in Spanien
Aufgrund des realen Dekrets 253/2025 sind Banken verpflichtet, alle Transaktionen, die Unternehmer oder Selbstständige mit Bizum durchführen, an die spanische Steuerbehörde zu melden. Dies betrifft Zahlungen sowohl über Mobilnummern als auch über Bankkarten. Früher lag das Melde-Limit bei 3.000 Euro, nun entfällt diese Grenze zugunsten einer umfassenderen Berichterstattung.
Für rein privat genutzte Konten gelten andere Grenzen. Individuelle Bizum-Nutzer dürfen maximal 1.000 Euro pro Transaktion senden und nicht mehr als 2.000 Euro täglich empfangen. Monatsüberweisungen sind auf 5.000 Euro begrenzt. Einkommen, die 10.000 Euro im Jahr überschreiten, müssen der Steuerbehörde gemeldet werden.