Die Arbeitnehmer in Spanien haben mit Rentenlücken zu kämpfen, die sich negativ auf die Höhe ihrer Altersbezüge auswirken können. Die spanische Regierung hat Maßnahmen eingeführt, um diese Lücken bei der Berechnung der Renten auszugleichen. Laut der Gesetzgebung müssen Bürger, die mit dem vollen Rentensatz in den Ruhestand treten wollen, bis 2025 insgesamt 38 Jahre und drei Monate eingezahlt haben. Andernfalls müssen sie bis zum Alter von 66 Jahren und acht Monaten warten.
Die Berechnung der Rentengrundlage erfolgt anhand der letzten 25 Erwerbsjahre. Dabei erfasst man die letzten 300 Beiträge und teilt diese durch 350. Um die Einbußen durch Beitragslücken abzumildern, werden die ersten 48 Monate mit der Mindestbeitragsbasis aufgefüllt, die in Spanien für das Jahr 2025 auf 1.323 Euro festgelegt wurde. Jenseits dieser Frist gilt die Hälfte dieses Werts.
Rentenlücken in der spanischen Sozialversicherung
Alfonso Muñoz Cuenca, ein bekannter Beamter der Sozialversicherung, erklärte in einem Video die Folgen von Beitragslücken. Er betonte, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug oder Pflegepflichten zu solchen Lücken führen können. Neben dem allgemeinen Rentensystem profitieren seit 2023 auch Selbstständige und ab 2024 Haushaltsangestellte von Mechanismen, die diese Lücken mit Beträgen zwischen 960 Euro und dem Mindestwert füllen.
Ab 2026 können Eltern von Neugeborenen, die ihre berufliche Tätigkeit pausieren mussten, ihre Lücken bei der Beitragszahlung durch den Mindestwert und zeitweise auch durch das 80-prozentige Auffüllen ergänzen.