Die Gerichte haben Mitte Oktober die touristische Genehmigung für ein Hotel in Alcudia rückgängig gemacht. Diese Genehmigung war ursprünglich 2003 erteilt worden, zu einem Zeitpunkt, als das Hotel bereits in Betrieb war. Das Urteil des Obersten Gerichtshofs scheint einen langen Rechtsstreit zu beenden, der von der Umweltorganisation GOB initiiert wurde. Diese argumentierte, dass der touristische Betrieb illegal war und die Anlage ausschließlich für nautische Zwecke bestimmt war.
Hotel in Alcudia
Alcudiamar hat sich bisher nicht zu dem Urteil des Obersten Gerichtshofs geäußert und erklärt, dass man erst die Entscheidung gründlich prüfen wolle. Das höchste Gericht der Balearen stellte fest, dass die Hotelaktivität gegen Planungs- und Tourismusgesetze verstoße und die Genehmigung nicht aufrechterhalten werden könne. Bereits im März hatte das Gericht angeordnet, dass der Inselrat von Mallorca innerhalb von zwei Monaten die notwendigen Schritte zur Schließung des Hotels unternehmen solle.
Zwei Tage nach der Verkündung des Urteils des Obersten Gerichtshofs reichte die GOB ein neues Dokument beim höchsten Gericht der Balearen ein. In diesem wird gefordert, dass der Inselrat und Alcudiamar das Hotel unverzüglich schließen und versiegeln, ohne weitere Verzögerungen.