Auf Mallorca haben Betroffene angesichts von Kündigungen mit finanziellen und existenziellen Sorgen zu kämpfen. Es erfordert zusätzlichen Aufwand, sich auf Spanisch über die notwendigen Schritte zur Beantragung von Arbeitslosengeld, auch ‚prestación contributiva por desempleo‘, zu informieren. Anspruch auf Arbeitslosengeld in Spanien besteht für jene, die in den letzten sechs Jahren mindestens 360 Tage gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben. Spezielle Regelungen gelten für Landarbeiter, Reinigungskräfte, Künstler und Selbstständige.
Für Antragsteller, die nicht die erforderlichen 360 Tage in Spanien gearbeitet haben, gibt es die Möglichkeit, im EU-Ausland erworbene Ansprüche mithilfe des U1-Formulars aus Deutschland geltend zu machen. Wichtig ist, dass Arbeitslosengeld nur aus einem Land gleichzeitig bezogen werden kann.
Arbeitslosengeld auf Mallorca: Aktuelle Regelungen
Die erste Anlaufstelle für Arbeitslose ist das Arbeitsamt SOIB (Servei d’Ocupaciò de les Illes Balears). Um Zahlungen zu erhalten, ist eine Registrierung dort notwendig. Die zuständige Stelle für die Auszahlung ist der SEPE (Servicio Público de Empleo Estatal). Die Antragstellung muss innerhalb von 15 Arbeitstagen nach dem letzten Arbeitstag erfolgen, wobei Urlaubstage mitberücksichtigt werden müssen.
Wer den Antrag online stellen möchte, benötigt eine elektronische Kennung oder ein digitales Zertifikat. Alternativ sind Termine via Telefon oder direkt über die Website vereinbar. Voraussetzung ist die Vorlage wichtiger Dokumente wie NIE, Personalausweis, Bankverbindung, Arbeitgebernachweise und gegebenenfalls beglaubigte Übersetzungen.
Mögliche Sanktionen und Pflichten für Arbeitslose
Die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnet sich anhand der Beitragsgrundlagen der letzten 180 Tage vor der Arbeitslosigkeit. In den ersten 180 Tagen erhält man 70 Prozent der Berechnungsgrundlage, danach 60 Prozent. Mindest- und Höchstbeträge variieren je nach Familienstand. Wer im Bezugszeitraum eine Arbeit findet, kann Restansprüche erhalten.
Wer ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld verbleibt, kann unter bestimmten Bedingungen Arbeitslosenhilfe erhalten. Arbeitslose müssen sich aktiv um neue Stellen bemühen und an Terminen sowie Kursen teilnehmen. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten werden Zahlungen gestoppt. Ein Aufenthalt im Ausland muss gemeldet werden und darf 30 Tage im Jahr nicht überschreiten.