Bei Erbfällen in Spanien sind Ausländer verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach dem Todeszeitpunkt die Erbschaftssteuer zu zahlen oder zumindest eine entsprechende Erklärung abzugeben. Diese Frist kann durch einen Antrag oder offiziellen Alarmzustand verlängert werden, wobei der Antrag innerhalb von fünf Monaten nach dem Todesdatum gestellt werden muss. Versäumt man die Fristen, drohen teilweise erhebliche Säumniszuschläge. Eine anwaltliche Unterstützung ist empfehlenswert, um Verlängerungen zu beantragen und die Abwicklung auch ohne persönliche Anwesenheit durch notarielle Vollmachten oder als vollmachtloser Vertreter zu ermöglichen.
Die Erbschaftsabwicklung in Spanien erfordert sorgfältige Kenntnisse und strategische Planung, insbesondere bei Immobilien in Regionen wie den Balearen, Galizien oder Katalonien. Neu eingeführt wurde eine Fünf-Jahresspekulationsfrist für vorweggenommene Erbschaften, die bei Verkaufsabsichten der geerbten Immobilien entscheidend sein kann. Durch geschickte Regelungen lassen sich die Erbschafts- und teilweise Grunderwerbsteuern erheblich reduzieren, etwa durch innerfamiliale Vereinbarungen oder Pflichtteilsabfindungen, die mehrfachen Steuerbelastungen vorbeugen.
Die Vermögenssteuerfreibeträge wurden zuletzt deutlich auf bis zu drei Millionen Euro angehoben, was Teilschenkungen und familieninterne Vermögensaufteilungen steuerlich attraktiver macht. Beispielsweise kann ein Immobilienwert von zwölf Millionen Euro zu 25 % einzelnen Familienmitgliedern zugeordnet werden, um auf den Balearen vermögenssteuerfrei zu bleiben. Dabei ist zu beachten, dass in Deutschland Schenkungen nur alle zehn Jahre bis zu einer Freigrenze von 400.000 Euro steuerfrei übertragen werden können, während andere Länder wie Österreich oder die Schweiz flexibler sind.
Wichtig für Neuerwerber von Immobilien in Spanien ist, bereits beim Kauf den zukünftigen Generationswechsel zu berücksichtigen, um geeignete Strukturen zu schaffen, die spätere Steuerzahlungen vermeiden oder minimieren. Hierzu gehören Firmenmodelle, Miteigentumsanteile oder die kombinierte Pflichtteilsverzichtsabfindungsschenkung, die insbesondere auf den Balearen bestätigt und vom obersten balearischen Gericht anerkannt wurde. Durch diese Modelle kann im Erbschaftsfall statt der herkömmlichen Schenkungssteuer oft nur eine reduzierte Erbschaftssteuer von ein bis null Prozent anfallen.
Die europarechtlichen Anrechnungsmethoden verhindern Doppelbesteuerungen zwischen Spanien und dem Heimatland des Erben, was insbesondere bei der Kombination von Immobilieneigentum und Heimatlandsteuern gilt. Durch eine professionelle Bewertung der Immobilie können Vorteile bei der Vermeidung von Spekulationssteuern beim späteren Verkauf genutzt werden. Es gilt, den „Escriturawert“ geschickt zu wählen, da dieser Einfluss auf die Steuerlast hat.
Neu ist die Möglichkeit, eine Fristverlängerung bei der Erbschaftssteuer in Spanien durch einen Anwalt beantragen zu lassen, was insbesondere bei der beschränkten sechsmonatigen Frist sehr hilfreich sein kann. Diese Fristverlängerung muss innerhalb von fünf Monaten ab Todestag beantragt werden, eine Wiederholung ist nicht möglich. Die Zahlungsfristen können sich dadurch auf bis zu ein Jahr verlängern, wodurch erhebliche Säumniszuschläge bei Versäumnissen vermieden werden können. Diese Dienstleistung übernehmen spezialisierte Kanzleien wie Dr. Stiff & Partner aus Palma, die auch eine vollständige Abwicklung der Erbschaftsangelegenheiten ohne persönliche Anwesenheit ermöglichen.
Weiterhin bieten sich bei der Absicherung des Generationswechsels und zur Steueroptimierung innovative Modelle an, wie die sogenannte Pflichtteilsverzichtsabfindungsschenkung. Diese kann besonders bei Bestandsimmobilien auf den Balearen, in Galizien und Katalonien steuerliche Vorteile bringen, indem sie Grunderwerbs- und Schenkungssteuern reduziert und eine nur sehr geringe Erbschaftssteuer von bis zu 1 % ermöglicht. Solche Regelungen wurden vom obersten balearischen Gericht bestätigt und bieten Familien mehr Rechtssicherheit und finanzielle Vorteile.
Darüber hinaus sind die Vermögenssteuerfreibeträge auf bis zu drei Millionen Euro angehoben worden, was innerfamiliäre Vermögensaufteilungen noch attraktiver macht, da zuvor bestehende Steuerlasten erheblich reduziert werden können. Auch die Nutzung von Firmenstrukturen zur steuerlich optimierten Eigentumsübertragung ist weiterhin eine bewährte Methode, gerade bei hochwertigen Immobilien.
Nicht zu vernachlässigen sind die politischen Unsicherheiten bezüglich der Erbschaftssteuer in Spanien, da die Steuersätze je nach Regierungspolitik schwanken können. Die aktuellen Entwicklungen deuten darauf hin, dass eine Vereinheitlichung und mögliche Erhöhung der Erbschaftssteuern auf nationaler Ebene bevorstehen könnten, was die gegenwärtig günstige Übertragungssituation mittelfristig verändern könnte.
Erwähnenswert ist auch eine neue fünfjährige Spekulationsfrist für vorweggenommene Erbschaften, die bei vorzeitiger Übertragung von Immobilien relevant ist. Die korrekte Handhabung und fristgerechte Abwicklung dieser Vorgänge kann erhebliche Steuervorteile bringen. Zusätzlich sollten Erwerber und Erben den Wert der Immobilie genau bewerten lassen, da die offiziellen Referenzwerte in einigen Fällen nicht vorteilhaft sind.
Für Eigentümer von Bestandsimmobilien ist dies momentan die günstigste Zeit für eine steuerlich optimierte Übergabe an die nächste Generation, auch wenn im Fall eines Regierungswechsels die steuerlichen Rahmenbedingungen sich schnell wieder verschlechtern können. Es sei darauf hingewiesen, dass im Unterschied zu Deutschland, wo Schenkungen nur im Abstand von zehn Jahren bis 400.000 Euro steuerfrei sind, in Spanien durch gezielte innereuropäische Strategien oft eine günstigere Versteuerung möglich ist.
Somit ist die aktuelle Situation am spanischen Immobilienmarkt aus steuerlicher und rechtlicher Sicht ideal, um den Generationswechsel strategisch zu planen. Dabei ist eine individuelle Beratung unter Berücksichtigung familiärer Umstände, regionaler Unterschiede und aktueller Gesetzesänderungen unerlässlich, um langfristige finanzielle Vorteile zu sichern und Risiken zu minimieren.