Eine Gemeinde auf Mallorca hat umfassende neue Regelungen zur Haustierhaltung erlassen. Künftig dürfen in Wohnungen im Ortskern maximal drei Haustiere wie Hunde oder Katzen gehalten werden. In Einfamilienhäusern und freistehenden Gebäuden beträgt die Obergrenze fünf Tiere. Diese Regeln können je nach räumlicher Situation und möglichen Belästigungen durch die Tierhaltung angepasst werden, wie am Freitag aus dem Rathaus mitgeteilt wurde.
Mallorca: Neue Vorschriften für Haustierhaltung
Eine zentrale Neuerung der Verordnung betrifft freilaufende Katzen: Diese müssen künftig kastriert oder sterilisiert werden, um die „unkontrollierte Vermehrung“ einzudämmen. Die Gemeinde plant, freilaufende Katzen vermehrt einzufangen, zu kastrieren und dann wieder freizulassen. Außerdem ist die Tötung herrenloser Katzen verboten, es sei denn, es liegt ein tierärztlicher Grund vor.
Die Gemeinde erkennt die Arbeit akkreditierter Freiwilliger, die sich um die Katzenkolonien kümmern, offiziell an. Weitere Vorschriften untersagen Tieren den Zutritt zu Kinderspielplätzen und ähnlichen Bereichen. Auch dürfen Haustiere nicht auf Terrassen oder Balkonen von weniger als 50 Quadratmetern gehalten werden.
Regelverstöße und Konsequenzen auf Mallorca
Bei Verstößen gegen die Verordnung können Bußgelder von bis zu 3.000 Euro verhängt werden, abhängig von der Schwere des Vergehens. Die Gemeinde kann in Ausnahmefällen Tiere beschlagnahmen, die erlaubte Anzahl von Tieren pro Haushalt reduzieren oder Personen von der Betreuung von Katzenkolonien ausschließen. In bestimmten Fällen können Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit oder Schulungen im Tierschutz ersetzt werden.