Spanien hat zum 1. Juli 2024 umfassende neue Verkehrssicherheitsregeln für Radfahrer und Motorradfahrer eingeführt, um die Zahl der Unfälle und Verkehrstoten zu senken. Die wichtigsten Neuerungen betreffen die verpflichtende Nutzung von Schutzkleidung für Motorradfahrer, darunter der Zwang zum Tragen von Integral- oder Modularhelmen sowie zugelassenen Schutzhandschuhen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, schwerwiegende Verletzungen, insbesondere an Kopf und oberen Gliedmaßen, zu verringern. Zudem müssen sowohl Motorrad- als auch Radfahrer reflektierende Elemente tragen, die Sichtbarkeit bis zu 150 Meter bei schlechten Lichtverhältnissen garantieren. Diese Vorschrift soll insbesondere Verkehrsunfälle mit Fußgängern sowie seitliche Kollisionen verhindern, die zu den Hauptursachen tödlicher Unfälle mit vulnerablen Verkehrsteilnehmern in Spanien zählen.
Weiterhin wurde die Ausbildung für neue Motorradfahrer deutlich verschärft. Die Motorradführerscheinkurse umfassen jetzt verstärkt praktische Übungen im realen Straßenverkehr, um die Fahrerfahrung vor der eigenständigen Teilnahme am Straßenverkehr zu erhöhen. Laut offiziellen Daten der Direktion für Straßenverkehr (DGT) führte dies bereits im zweiten Halbjahr 2024 zu einem Rückgang von Unfällen mit Fahranfängern um 8,5 %. Die DGT-Leitung unterstreicht die Bedeutung von fundiertem Training als präventives Mittel zur Unfallvermeidung.
Eine weitere wesentliche Neuerung ist die Erlaubnis für Motorradfahrer, bei Staus den Standstreifen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu nutzen. Diese Regelung, die Vorbilder in Frankreich und Belgien hat, soll den Verkehrsfluss in Großstädten verbessern und die Wartezeiten verkürzen. Wichtig ist dabei, dass die Vorfahrt bestehender Fahrzeuge wie Rettungswagen stets gewahrt bleibt. Experten empfehlen begleitende Aufklärungskampagnen, um die korrekte Anwendung dieser Regel sowohl bei Motorradfahrern als auch bei anderen Verkehrsteilnehmern sicherzustellen.
Für Radfahrer gibt es in den innerstädtischen Bereichen weitere Anpassungen: Das Radfahren gegen die Fahrtrichtung ist auf Straßen mit Tempolimit 30 km/h bei Stau erlaubt, eine Maßnahme, die in Städten wie Amsterdam und Kopenhagen bereits erfolgreich praktiziert wird. Außerdem müssen Fahrradfahrer auf solchen Straßen die Fahrbahnmitte nutzen, um die Sicherheit zu erhöhen, während Kfz-Fahrer beim Überholen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten müssen. Gruppen von Radfahrern dürfen zukünftig zu zweit nebeneinander fahren und maximal zwei Fahrspuren beanspruchen, wobei sie möglichst nah am rechten Fahrbahnrand bleiben sollen. Diese Änderungen erfüllen langjährige Forderungen von Fahrradverbänden.
Die neuen Regeln sind Teil des strategischen Verkehrssicherheitsplans 2021–2030 der DGT, der zum Ziel hat, die Zahl der schwerverletzten und tödlich verunglückten Personen auf spanischen Straßen bis 2030 zu halbieren. Bereits im vorherigen Zehn-Jahres-Plan konnten Fortschritte erzielt werden. Aktuelle Zahlen zeigen, dass nahezu 50 % der Verkehrstoten in Spanien zu den sogenannten vulnerablen Verkehrsteilnehmern gehören. Im Jahr 2024 starben 1.145 Menschen bei Verkehrsunfällen, darunter 287 Motorradfahrer und 38 Radfahrer.
Verstöße gegen diese neuen Vorschriften werden mit empfindlichen Geldbußen zwischen 80 € und 500 € geahndet. Beispielsweise kosten fehlende Schutzhelme oder Handschuhe 200 €, das Nichttragen von Reflektoren 80 €, während falsche Nutzung des Standstreifens oder Nichteinhaltung der Fahrregeln für Gruppen bis zu 500 € Strafe nach sich ziehen können. Insgesamt stärken diese Maßnahmen die Verkehrssicherheit signifikant und tragen zur besseren Integration und Schutz vulnerabler Gruppen im spanischen Straßenverkehr bei.