Erben in Spanien haben mit einem cleveren Trick Schwierigkeiten mit der Erbschaftssteuer vermieden. Der Verlust eines geliebten Menschen ist belastend, doch der bürokratische Aufwand, der mit der Erbschaft einhergeht, ist oft unüberschaubar. Das betrifft vor allem die Erbschaftssteuer, die Erben vor wirtschaftliche Herausforderungen stellt.
Die Blockade von geerbten Vermögenswerten, bis die Steuer gezahlt ist, stellt ein großes Problem dar. Viele sind sich jedoch nicht bewusst, dass es eine legale Möglichkeit gibt, diese Herausforderung zu umgehen: der „Tercio de libre disposición“ im Testament. Durch diese Möglichkeit können Erben mit einem Teil der Erbschaft die Steuer begleichen. Dies ist gesetzlich vorgesehen und ermöglicht, dass das Finanzamt seinen Anteil direkt aus dem Vermögen des Verstorbenen erhält, ohne dass die Erben in Vorleistung gehen müssen.
Der Tercio de libre disposición in Spanien
Die Gesetzgebung in Spanien sieht vor, dass Erben nicht ohne weiteres die geerbten Vermögenswerte nutzen können, bevor die Steuer beglichen ist. Jedoch erlaubt die rechtzeitige Planung im Rahmen des Testaments, diesen Drittel der Erbschaft für das Begleichen der Steuerschuld zu nutzen. Fehlt diese Vorkehrung, müssen Erben häufig in Vorleistung treten oder sogar einen Kredit aufnehmen.
Der bürokratische Prozess zur Freigabe der geerbten Mittel erfordert ebenfalls eine umfassende Dokumentation. Wesentliche Unterlagen umfassen den Totenschein, das Testament und eine Erklärung über die Erben. Banken in Spanien sind angehalten, eine sorgfältige Prüfung vorzunehmen, da sie subsidiär verantwortlich für die Steuer sind.
Unterschiede zwischen den autonomen Gemeinschaften
In Spanien variieren die gesetzlichen Regelungen bezüglich Erbschaftssteuern erheblich zwischen den autonomen Gemeinschaften. In Madrid beispielsweise profitieren direkte Verwandte von erheblichen Steuererleichterungen, während in anderen Regionen die steuerlichen Vorteile geringer ausfallen und zu höheren Belastungen führen können.
Um die Steuer zu begleichen, stellen Banken einen Scheck aus, der direkt an die Finanzbehörde oder die zuständige regionale Behörde überwiesen wird. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass die Erbschaft korrekt abgewickelt wird und die Erben nicht persönlich haften.