Autor: Redaktion MallorcaZeitung.news

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Bei Erbfällen in Spanien sind Ausländer verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach dem Todeszeitpunkt die Erbschaftssteuer zu zahlen oder zumindest eine entsprechende Erklärung abzugeben. Diese Frist kann durch einen Antrag oder offiziellen Alarmzustand verlängert werden, wobei der Antrag…